AIW Impuls ++ Das neue Format für alle Themen & Angebote, die für Unternehmen interessant oder wichtig sein könnten!
Als ersten Gastreferenten in unserer neuen Reihe dürfen wir Rechtsanwalt André Nienhaus begrüßen, der seit vielen Jahren auch im AIW aktiv ist. Er wird über das Thema „Das Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG) – Status / Dos & Don‘ts“ berichten und nach einem Introvortrag Ihre Fragen in einer offenen Runde beantworten.
Sie erhalten in diesem Vortrag einen Überblick über das Hinweisgeberschutzverfahren, insbesondere die Dos and Don´ts in Bezug auf folgende Einzelaspekte:
+ die Meldestelle,
+ die Meldekanäle,
+ die Anforderungen an die Fachkunde und Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Meldestelle,
+ die Dokumentationspflichten und
+ das anschließende Prüf- und ErmittlungsverfahrenSollten Sie sich also konkret mit diesen Fragestellungen befassen, dann melden Sie sich gleich hier an.
Den Link zur Teilnahme erhalten Sie per Mail einen Tag vor der Veranstaltung.
Neues Format: AIW Impuls – Effiziente Angebote und Lösungen!
Die neue Veranstaltungsreihe AIW Impuls bietet in kurzen Online-Sessions die Möglichkeit, sich schnell und prägnant zu aktuellen Themen und Angeboten zu informieren. Erfahren Sie Wissenswertes zu aktuellen Themen wie Gesundheit am Arbeitsplatz, Fachkräftegewinnung, Mitarbeiterbindung, Weiterbildung, Digitale Lösungen oder Netzwerke. Nutzen Sie die Gelegenheit, in einem kurzweiligen 20-minütigen Vortrag und einer anschließenden 20-minütigen Fragerunde relevante Lösungsansätze für Ihr Unternehmen zu entdecken.
Weitere Themen & Termine sind in der Planung!
Rechtliche Hinweise
Eine Weitergabe des Tickets an Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den Namen des Ersatzteilnehmers mit.
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Auf Veranstaltungen werden grundsätzlich Fotos/Videos gemacht, die in Verbindung mit der Veranstaltung auch veröffentlicht werden und gegebenenfalls ist auch die Presse vor Ort. Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto/Video) ein, auf denen Sie als Person eindeutig erkennbar sind. Ihre Einwilligung bezieht sich auf folgende Bereiche: Internetseite in Verbindung mit dem Unternehmensverband, Unternehmensbroschüren, Soziale Medien in Verbindung mit dem Unternehmensverband.
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