Mitgliedsbeitrag

Was kostet die Mitgliedschaft?

1. Ordentliche Mitgliedschaft

Unternehmen mit                            Jahresbeitrag in EURO

¨         1 –     9 Mitarbeitende                                 650,00 €

¨       10 –   29 Mitarbeitende                             1.000,00 €

¨       30 –   49 Mitarbeitende                             1.800,00 €

¨       50 –   99 Mitarbeitende                             2.100,00 €

¨     100 – 249 Mitarbeitende                            2.400,00 €

¨     250 – 499 Mitarbeitende                            3.000,00 €

¨     500 – 999 Mitarbeitende                            3.500,00 €

¨     über 1000 Mitarbeitende                           4.200,00 €

 

2. Nahestehendes Unternehmen             0,00 €

Nahestehende Unternehmen gehören zu einer Unternehmensgruppe eines ordentlichen Mitglieds (hier als Erstmitglied bezeichnet). Sie zahlen keinen Beitrag, aber die Mitarbeiter werden beim ordentlichen Mitglied der Unternehmensgruppe mitgezählt. Nahestehende Unternehmen sind Mitglied ohne Stimm- und Wahlrecht.

3. Fördermitgliedschaft                               650,00 €

Fördermitglieder sind gemeinnützige Unternehmen, wirtschaftliche Institutionen, Verbände und Vereine.

4. Beitragsfreie Mitgliedschaft                  0,00 €

 Städte, Gemeinden, Kreise

Das Beitragsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12.. Neu eintretende Mitglieder zahlen entsprechend den verbleibenden Monaten des Jahres den ersten Beitrag.

Als Mitarbeitendenzahl wird die Zahl der Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten zugrunde gelegt.

Die Umrechnung der Mitarbeitendenzahl in Vollzeitäquivalente hat die Basis 40 Arbeitsstunden pro Woche. Es gelten folgende Faktoren:

Dauer/Art der Beschäftigung Faktor
Beschäftigte über 30 Stunden 1,00
Beschäftigte bis 30 Stunden 0,75
Beschäftigte bis 20 Stunden 0,50
Beschäftigte auf Minijob-Basis 0,30
Auszubildende 1,00

Ferner gilt:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Beschäftigter zu zählen, wenn sie sozial-versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft wird.
  • Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie am Stichtag beschäftigt waren.
  • Ehrenamtliche werden nicht berücksichtigt.
  • Auszubildende können, müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.
  • Inhaber/in ist kein/e Beschäftigte/r.

Zur Berechnung der Mitarbeitenden können Sie dieses Tool nutzen.