Aufhebung des „Privacy Shield“! – Was dürfen Unternehmen jetzt noch?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den 2016 geschlossenen Deal zwischen der EU und den USA gekippt. Die Aufhebung des „Privacy Shield“ hat eine transatlantische Datenkrise ausgelöst, deren Ausmaß momentan noch nicht richtig einzuschätzen ist. Begründet wird die Entscheidung in Luxemburg damit, dass die US-Geheimdienste praktisch ungehemmt auf Daten von EU-Bürgern zugreifen könnten und damit der Datenschutz in keiner Weise gewährleistet ist.
Damit werden alle Transaktionen mit den großen amerikanischen Tech-Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Dropbox & Co. als unsicher eingestuft. Unzählige Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks stehen jetzt vor der großen Frage: Was ist noch erlaubt und was nicht? Solange diese Frage nicht abschließend geklärt ist, bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Einsatz folgender Dienste mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig:
Weiterhin ist anzumerken, dass Firmenpräsenzen in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, Linkedin) ebenfalls unzulässig sein dürften.
Im Rahmen des nächsten Treffens der Interessengruppe Datenschutzbeauftragte möchten wir über die offenen Fragen diskutieren und mögliche Lösungen und Handlungsempfehlungen entwickeln.
Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion und freuen uns auf ein Wiedersehen! Gerne erweitern wir die Gruppe um weitere interessierte Datenschützer oder Verantwortliche.
Da es sich um eine Präsenzveranstaltung unter Einhaltung der Hygienevorschriften handelt ist die Anzahl der Plätze begrenzt.
Ihr AIW
Rechtliche Hinweise
Eine Weitergabe des Tickets an Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den Namen des Ersatzteilnehmers mit.
Ein Hinweis zum Umgang mit der Presse und Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial (Foto/Video) sowie personenbezogenen Daten
Auf Veranstaltungen werden grundsätzlich Fotos/Videos gemacht, die in Verbindung mit der Veranstaltung auch veröffentlicht werden und gegebenenfalls ist auch die Presse vor Ort. Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto/Video) ein, auf denen Sie als Person eindeutig erkennbar sind. Ihre Einwilligung bezieht sich auf folgende Bereiche: Internetseite in Verbindung mit dem Unternehmensverband, Unternehmensbroschüren, Soziale Medien in Verbindung mit dem Unternehmensverband.
Widerruf: Sie werden hiermit darüber informiert, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit, auch teilweise, schriftlich widerrufen können. Die Rücknahme der Einwilligung betrifft nicht das Bildmaterial, welches zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits veröffentlicht war. Bereits verwendetes Bildmaterial (z.B. in Drucksachen, Internet) muss nicht gelöscht werden und Druckpublikationen können weiterhin verwendet werden. Bei erfolgtem Widerruf der Einwilligung wird das Bildmaterial bei Neuauflagen/Nachdruck, Umgestaltung der Website usw. nicht mehr zur Verwendung kommen.
Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten: Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die Speicherung der von Ihnen freiwillig angegebenen Daten ein. Eine Übermittlung der Daten an unbeteiligte Dritte wird nicht stattfinden. Die Daten werden ausschließlich vom AIW Unternehmensverband genutzt. Wir verweisen auch auf die AIW Datenschutzerklärung.