Recht.Einfach ++ Online-Format für Unternehmen ++ 30 Minuten Teams ++ Jeden 1. Freitag im Monat 12:30 Uhr
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) bietet Unternehmen eine attraktive steuerliche Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E). Durch die Inanspruchnahme der Forschungszulage können Unternehmen bis zu 35 % ihrer förderfähigen Aufwendungen erstattet bekommen. Diese Förderung umfasst insbesondere die Personalkosten für Mitarbeiter, die direkt in F&E-Projekten tätig sind, sowie Kosten für externe Entwicklungsaufträge und Abschreibungen auf F&E-Investitionen.
Thomas Matigat von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird die Forschungszulage in Ihren Grundzügen erklären und berichten, worauf es bei der Antragstellung ankommt:
*Den Link zur Teilnahme erhalten Sie einen Tag vor dem Termin. Sollten Sie keine Mail in Ihrem Posteingang finden, überprüfen Sie zunächst Ihren Spameingang bzw. die Einstellungen Ihrer Firewall oder melden Sie sich telefonisch unter 02563 – 2073-0.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme zu diesen wichtigen rechtlichen Themen. Gemeinsam machen wir Recht.Einfach!
Im Rahmen des Online-Formates „Recht.Einfach“ werden in kompakten 30-minütigen Sitzungen jeden ersten Freitag im Monat niederschwellige und pragmatische Informationen zu wichtigen rechtlichen Themen vermittelt. Das Ziel ist es, Ihnen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices zur Verfügung zu stellen, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umsetzen zu können.
Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier an. Den Link erhalten Sie einen Tag vor dem Termin.
Wichtig: Sollten Sie keine Mail in Ihrem Posteingang finden, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, am besten telefonisch unter 02563 – 2073-0. Überprüfen Sie außerdem Ihren Spameingang bzw. die Einstellungen Ihrer Firewall.
Rechtliche Hinweise
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