Ahauser Frühschicht

mit der Bürgermeisterin

Datum

04.11.2021
Von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr

Ort

Tobit
Parallelstr. 41
48683 Ahaus

wir laden Sie herzlich zur „Frühschicht mit der Bürgermeisterin“ ein.

Freuen Sie sich auf einen informativen Morgen ganz im Sinne des Netzwerkens mit folgenden Programm:

  • Begrüßung
    Andreas Brill, Geschäftsführer des AIW wird Sie begrüßen und durch den Morgen führen.
  • Aktueller Bericht zur Stadt Ahaus
    Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt berichtet über aktuelle Projekte – nutzen Sie die Chance und kommen Sie mit ihr ins Gespräch!
  • Aktueller Bericht aus der Wirtschaftsförderung
    Katrin Damme, Wirtschaftsförderin berichtet u. a. über die anstehende Wirtschaftsschau 2022
  • Smart Cities: Small but Smart – Wie Ahaus zur smartesten City wurde
  • Dieter van Acken, Marketing Communications bei Tobit Laboratories AG

Frühschicht mit der Bürgermeisterin
4. November 2021 | 8:30 – 10:00 Uhr
Campus Tobit.Labs, Parallelstraße 41, 48683 Ahaus

HINWEIS: Um die Sicherheit und Gesundheit aller zu schützen, wird diese Veranstaltung unter Einhaltung der „3G-Regel“ (Geimpft, Genesen, aktuell negativ Getestet) stattfinden. Wir möchten Sie daher bitten beim Einlass nachzuweisen, ob Sie geimpft, negativ getestet oder genesen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt!

Anmeldeformular

Rechtliche Hinweise

Eine Weitergabe des Tickets an Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den Namen des Ersatzteilnehmers mit.

Ein Hinweis zum Umgang mit der Presse und Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial (Foto/Video) sowie personenbezogenen Daten

Auf Veranstaltungen werden grundsätzlich Fotos/Videos gemacht, die in Verbindung mit der Veranstaltung auch veröffentlicht werden und gegebenenfalls ist auch die Presse vor Ort. Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto/Video) ein, auf denen Sie als Person eindeutig erkennbar sind. Ihre Einwilligung bezieht sich auf folgende Bereiche: Internetseite in Verbindung mit dem Unternehmensverband, Unternehmensbroschüren, Soziale Medien in Verbindung mit dem Unternehmensverband.

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