Aktion 2022: Mitglieder werben Mitglieder

50% spenden oder sparen!

AIW Aktion 2022
Mitglieder werben Mitglieder – spenden oder sparen!
Sorgen Sie für eine Spende von 50% des Jahresbeitrags

Werben Sie 2022 ein neues, zahlendes AIW Mitglied und verfügen Sie über 50% des Beitrags des Neumitglieds als Prämie. Sie bestimmen, an wen diese Prämie gespendet wird: an einen Kindergarten, die Jugendmannschaft ihres Fußballvereins, den Seniorenclub, Flutopfer, Lichtblicke, oder, oder, oder …

Sie wählen die passende Aktivität oder Einrichtung aus, die Sie unterstützen möchten und der AIW überweist den Betrag, natürlich in Verbindung mit Ihrem Namen. Wir werden über jede einzelne Spende in unseren Medien berichten und die lokale Presse informieren.

Falls gewünscht, ist selbstverständlich auch eine Auszahlung des Betrages möglich. Bitte sprechen Sie uns an!

So einfach geht´s  

  • Neue  Mitgliedschaft wählen und Antrag  gemeinsam ausfüllen. Auch online hier möglich!
    Daten überprüfen und abschicken. Fertig!
  • Oder Sie vermitteln einen Gesprächstermin zwischen dem neuen Unternehmen und Andreas Brill ab@aiw.de (02563 / 2073-0). Kommt nach diesem Gespräch eine Mitgliedschaft zustande, wird die Prämie ausgezahlt. 

Wer kann teilnehmen?  

Alle AIW Mitgliedsunternehmen.  

Wer kann angeworben werden?  

Mitglied können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, sowie sonstige Personenzusammenschlüsse werden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Einzugsgebiet haben oder dort wirtschaftliche Interessen verfolgen. So sieht es die Satzung vor.

Gute Argumente gefällig?

Sie benötigen noch ein paar gute Argumente, um ein potentielles Mitglied zu überzeugen? Dann nutzen Sie einfach unsere
4 guten Gründe für eine Mitgliedschaft im AIW!

Download Flyer_4 gute Gründe für den AIW

Berichte zur Aktion

Rahmenbedingungen der Freundschaftswerbung 

AIW Mitglieder werben Neumitglieder und erhalten dafür während der Aktion 50% des Jahresmitgliedsbeitrags des Neumitglieds (netto/vor MwSt.) zur Disposition.  

Die Aktion ist auf das Jahr 2022 begrenzt. 

Das werbende Mitglied bestimmt über die Verwendung des Prämienbetrages.  

Es kann eine Auszahlung an das werbende Mitgliedsunternehmen verlangen oder eine Institution benennen, an die der Betrag gespendet wird. Die Spende erfolgt dann vom AIW unter Benennung des werbenden Mitglieds. 

Eine Institution kann ein Sportverein, ein Kindergarten, … sein. Die Institution sollte im Aktivitätsgebiet des AIW liegen. So kann beispielsweise bei einem neu geworbenen Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 2.400€ eine Prämie von 1.200€ ausgezahlt werden oder z.B. die Beschaffung von Trikots für eine Jugendmannschaft im gleichen Wert durchgeführt werden. 

Die Institution muss sich im Rahmen der AIW Satzung bewegen. Spenden an politische Parteien sind ausgeschlossen. 

Im ersten Halbjahr erfolgt die Auszahlung nach Absprache mit dem werbenden Mitglied sofort nach Eingang des Beitrags des Neumitglieds. Im zweiten Halbjahr erfolgt die Auszahlung erst zu Beginn des Folgejahres, da erst dann der volle Jahresbeitrag des Neumitglieds berechnet wird und die 50% Prämie nicht zu einer Liquiditätsverschlechterung für den AIW führen sollen. 

Eine Ablehnung des Neumitglieds durch den Vorstand auf Basis der Satzung bleibt vorbehalten. In dem Fall würde eine Prämie nicht gezahlt werden können, da auch kein Beitrag berechnet würde.