Telefontraining für Auszubildende

Seminar

Datum

01.10.2020
Von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ort

AIW Unternehmensverband
Industriestraße 4-6
48703 Stadtlohn

Ausgebucht!

 

Fragt man Auszubildende in Unternehmen vor einem Telefontraining, ob sie telefonieren können, sagen sie: „Klar doch!“ Schauen wir uns ihr Telefon-Verhalten genauer an, stellen wir oft fest, dass sie das Telefon noch viel effizienter nutzen könnten. Doch nicht immer ist Zeit da, sich neuer oder untrainierter Auszubildenden durch ein Telefontraining im nötigen Umfang anzunehmen: Sie laufen mit und richten dabei im besten Fall keinen Schaden an. Wünschen werden Sie sich etwas anderes. Diesem Wunsch kommen wir mit unserem Telefontraining entgegen: Zielorientiert und intensiv arbeiten wir Ihre Auszubildenden in Ihrem Sinne in konkrete Arbeitsabläufe ein und statten sie mit Basiswissen aus.

Termine
► Dienstag, 29.09.2020, 09:00 – 16:00 Uhr

► Donnerstag, 01.10.2020, 09:00 – 16:00 Uhr

► Mittwoch, 07.10.2020, 09:00 – 16:00 Uhr

Konditionen je Trainingstag
Für Mitglieder des AIW: 175,00 € pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Für Nicht-Mitglieder des AIW: 225,00 € pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)

Inhalte
► Wie melden Sie sich richtig?
► Wie leite ich Telefongespräche kundenorientiert weiter?
► Wie helfen Sie Anrufern, wenn Ihre Kollegen nicht erreichbar sind?
► Wie führen Sie Gespräche zielorientiert durch geschicktes Fragen stellen?

Melden Sie Ihre Auszubildenden schnell an. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer pro Seminar begrenzt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahmegebühr wird nach Ablauf des Seminars in Rechnung gestellt. Erfolgt eine schriftliche Kündigung des Seminars beim AIW Unternehmensverband mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, fällt keine Teilnahmegebühr an. Bei einer Kündigung bis 10 Werktage vor Seminarbeginn fallen 50% der Seminargebühren an. Danach fällt die gesamte Seminargebühr an. Ein Fernbleiben vom Seminar gilt nicht als Kündigung. Eine Ersatzperson kann das Seminar antreten. Seminare können seitens des AIW Unternehmensverbandes abgesagt werden, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen oder sonstige Gründe die Durchführung eines Seminares nicht ermöglichen. Ein Schadenersatzanspruch kann gegen den AIW Unternehmensverband nur wegen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden.