Ab heute können kleine und mittelständische Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit bei den Hausbanken beantragen. Er richtet sich an KMU mit mindestens zehn Mitarbeitern und kann für Anschaffungen und laufende Kosten verwendet werden. Der Bund übernimmt das Haftungsrisiko zu 100 Prozent. Was das genau bedeutet, wie die Antragsstellung aussieht, was grundsätzlich beim neuen Schnellkredit zu beachten ist und welche Unterlagen und Vorbereitungen nötig sind, erklärt ein Experte der Sparkasse Westmünsterland in unserem Webinar zum Thema an diesem Freitag.
Freitag, 17. April, 10 Uhr
KfW-Schnellkredite für den Mittelstand: Das ist bei der Antragstellung zu beachten
Referent: Jörg Gottheil | Sparkasse Westmünsterland
Der Zugang zum kostenlosen Webinar erfolgt unter https://zoom.us/j/92902444787
Das Webinar findet in Kooperation mit folgenden Partnern statt:
Eine Registrierung nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Link. Für mobile Endgeräte gibt es die Möglichkeit, die App ZOOM Cloud Meetings herunterzuladen. Nach den Informationen der Referenten gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Anschluss wird das Webinare auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Bitte beachten Sie: Antragsstellung und Auszahlung der Soforthilfen wird ab dem 17. April fortgesetzt
Nachdem das Land NRW vorerst die Antragstellung und Auszahlung der Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen aufgrund von Betrugsfällen gestoppt hatte, ist nun die Wiederaufnahme von beidem für Freitag, 17. April, geplant. Das Land bittet weiterhin dringend darum, für Antragstellungen ausschließlich die offizielle Website zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de.
Informationen über die weitere Entwicklung und Angebote zur Unterstützung der Unternehmen in der Coronakrise erhalten Sie auf unserer Facebookseite https://www.facebook.com/wfc.kreis.coesfeld/