Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Auf welche Änderungen müssen sich Unternehmen einstellen?

3. Juni 2016

Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Auf welche Änderungen müssen sich Unternehmen einstellen?

Vor gut 14 Tagen wurde der Referentenentwurf für die Änderungen des AÜG in den Bundestag eingebracht. Damit soll nach Vorstellung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) der Missbrauch von Werksverträgen und die Ausnutzung von Leiharbeitnehmern verhindert werden. Außerdem wurde der Begriff Equal Pay eingeführt, auch wenn dieser nicht im Gesetzestext definiert wurde.

Betroffen sind davon auch die mittelständischen Unternehmen der Region, die Personaldienstleister für die Bewältigung von Auftragsspitzen einsetzen.

Zusammen mit unserem Mitgliedsunternehmen, euregio Personaldienstleistungen GmbH, fand am 31. Juni 2016 eine Veranstaltung zum Thema „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Auswirkungen für Unternehmen“ statt.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer/innen durch den Geschäftsführer des AIW, Herrn Andreas Brill, stellte Neno Pajic, geschäftsführender Gesellschafter der euregio Personaldienstleistungen GmbH, sich und das Unternehmen vor.

Anschließend übernahm Anees Butt, Syndikus der euregio Personaldienstleistungen GmbH, Lehrbeauftragter der Westfälischen Hochschule Bocholt, Lehrfach: Wirtschaftsrecht, den Vortrag.

Anees Butt ging in seinem Vortrag auf folgende Themen ein:

  • Referentenentwurf und Inkrafttreten des Gesetzes
  • Zukünftige formale Notwendigkeiten der Dokumentation
  • Gleiches Geld für gleiche Arbeit? Zukünftige Bezahlung von Leiharbeitern
  • Höchstüberlassungsdauer 18 Monate und dann?
  • Auswirkung von Tarifverträgen auf die Höchstüberlassungsdauer
  • Werkverträge und Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Leiharbeitnehmer als Streikbrecher

 

Auch wenn bis zur Verabschiedung des Gesetzes sicher noch Änderungen erfolgen werden, wurde bei dem Vortrag doch deutlich, auf welche Änderungen sich die Unternehmen, die Personaldienstleister einsetzen, einstellen müssen.

Anschließend beantwortete Anees Butt noch die Fragen der Unternehmen.

Es ist eine weitere Veranstaltung zu dem Thema geplant, wenn der Gesetzestext in seiner endgültigen Form vorliegt. Hierzu werden dann rechtzeitig Einladungen erfolgen.

 

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