KI-Beratungsservice für Unternehmen
– KI Service Desk der Bundesnetzagentur hilft bei der Umsetzung komplexer EU-Regeln
Die Bundesnetzagentur startet einen neuen Beratungsservice für Unternehmen, die beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung beachten müssen. Der „KI Service Desk“ soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bei der praktischen Umsetzung der seit August 2024 geltenden Regeln unterstützen und der bestehenden Verunsicherung im Markt entgegenwirken.
Mehr hier: www.bundesnetzagentur.de/ki
EU KI-Verordnung
Die KI-Verordnung regelt den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union – mit dem Ziel, Chancen zu nutzen, ohne Risiken aus dem Blick zu verlieren. Die Bundesnetzagentur soll nach bisherigen Plänen eine zentrale Rolle in der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland übernehmen und führt bereits vorbereitende Tätigkeiten durch.KI-Service Desk
Der KI-Service Desk unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland.KI-Compliance-Kompass
Sie verwenden oder bieten KI-Systeme an und fragen sich, ob und in welchem Umfang die europäische KI-Verordnung für Sie gilt? Der KI-Compliance-Kompass bietet eine erste Orientierung. Anhand weniger Fragen erfahren Sie, ob Ihr KI-System der KI-Verordnung unterliegt und unter welche Risikokategorien Ihr KI-System fallen könnte.Sie können folgende Checks vornehmen:
- KI-System: Handelt es sich um ein KI-System im Sinne der KI-Verordnung?
- Verbotene KI-Praktiken: Fällt das System unter die verbotenen KI-Praktiken?
- Hochrisiko-Systeme: Liegt ein Hochrisiko-KI-System vor?
- Transparenz: Welche Transparenzverpflichtungen sind zu beachten?
- Gesamtcheck, in dem Sie alle oben gennannten Bereiche testen können.
Die Ergebnisse sind rein informativ und nicht bindend. Sie stellen keine offizielle Prüfung oder Entscheidung der Bundesnetzagentur dar.
KI-Kompetenz
Nach der KI-Verordnung müssen seit Anfang Februar 2025 die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Hier und im Hinweispapier zur KI-Kompetenz bietet die Bundesnetzagentur eine Orientierungshilfe zu den Pflichten und dem Aufbau von KI-Kompetenz.