FZulG – Forschungszulagengesetz (FZulG)
Forschungszulage: Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen
Dr. Jan Raack von InnoCoding aus Münster wird in einem Kurzvortrag die Forschungszulage vorstellen. Hier lassen sich Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auch nachträglich noch fördern. Ergänzt wird der Vortrag durch einige Praxisbeispiele aus der Region.
Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Der große Vorteil: Die Beantragung ist zu jeder Zeit möglich: vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens.
Aktuell beträgt die Forschungszulage 25 % (KMU: 35 %) der Summe der förderfähigen Aufwendungen, bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet, u. a. durch eine höhere maximale Bemessungsgrundlage (von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro) sowie eine zusätzliche pauschale Berücksichtigung von Gemeinkosten in Höhe von 20 %. Zudem steigt der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von 70 auf 100 Euro. Somit steigt die maximal zulässige Forschungszulage für KMU auf bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr.
Recht.Einfach ++ Online-Format für Unternehmen ++ 30 Minuten Teams ++ Jeden 1. Freitag im Monat 12:30 Uhr
Im Rahmen des Online-Formates „Recht.Einfach“ werden in kompakten 30-minütigen Sitzungen jeden ersten Freitag im Monat niederschwellige und pragmatische Informationen zu wichtigen rechtlichen Themen vermittelt. Das Ziel ist es, Ihnen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices zur Verfügung zu stellen, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umsetzen zu können.
Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier an. Den Link erhalten Sie einen Tag vor dem Termin.
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