Die Entgelttransparenzrichtline (ETRL) – Was kommt auf Arbeitgeber ab Juni 2026 zu?
Frauen und Männer müssen für gleiche und gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden – das schreibt der Entgeltgleichheitsgrundsatz vor. Tatsächlich verdienen Frauen in Europa und auch in Deutschland immer noch weniger als Männer. Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap in der EU liegt bei 13 Prozent, in Deutschlang sogar bei 16 Prozent.
Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig. Eine davon ist fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen, und öffnet den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern in Betrieben und Unternehmen.
Zur Stärkung von Entgelttransparenz und damit zur Förderung von Entgeltgleichheit ist am 6. Juni 2023 die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in Kraft getreten. Sie muss bis spätestens 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die ETRL enthält Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz in Organisationen und Mindeststandards zur besseren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes. Ihr Ziel: nicht mehr individuell Betroffene sollen für die Durchsetzung von Entgeltgleichheit verantwortlich sein, vielmehr verpflichten kollektive Instrumente Arbeitgeber zur proaktiven Befassung mit Entgeltstrukturen und fördern dadurch Entgeltgleichheit.*
Dorothée Kubiziel steht als Expertin für Arbeitsrecht bei der IHK Nord Westfalen zur Verfügung, um in das Thema einzuführen und Ihre Fragen zu beantworten.
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