Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, setzen wir Sie gerne auf die Warteliste, da es immer wieder zu spontanen Änderungen kommen kann.
Schreiben Sie dazu eine E-Mail an: graf@aiw.de (Angabe Name des Azubis und gewünschter Termin)
Das Telefon – Die „akustische“ Visitenkarte des Unternehmens
Fragt man Auszubildende in Unternehmen vor einem Telefontraining, ob sie telefonieren können, sagen sie: „Klar doch!“ Schauen wir uns ihr Telefon-Verhalten genauer an, stellen wir oft fest, dass sie das Telefon noch viel effizienter nutzen könnten.
Doch nicht immer ist Zeit da, sich neuer oder untrainierter Auszubildenden durch ein Telefontraining im nötigen Umfang anzunehmen: Sie laufen mit und richten dabei im besten Fall keinen Schaden an. Wünschen werden sie sich etwas Anderes.
Diesem Wunsch kommen wir mit unserem Telefontraining entgegen: Zielorientiert und intensiv arbeiten wir Ihre Auszubildenden in Ihrem Sinne in konkrete Arbeitsabläufe ein und statten sie mit Basiswissen aus.
Inhalte:
> Wie melden Sie sich richtig?
> Wie leiten Sie Telefongespräche kundenorientiert weiter?
> Wie helfen Sie Anrufern, wenn Ihre Kollegen nicht erreichbar sind?
> Wie führen Sie Gespräche zielorientiert durch geschicktes Fragen stellen?
Konditionen je Trainingstag
Für Mitglieder des AIW: 195,- € pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Für Nicht-Mitglieder des AIW: 279,- € pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Mittagsimbiss und Getränke sind im Preis enthalten.
Melden Sie Ihre Auszubildenden schnell an. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer pro Seminar begrenzt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Alle Termine in der Übersicht:
22.10.2025
30.10.2025
05.11.2025
11.11.2025
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahmegebühr wird nach Ablauf des Seminars in Rechnung gestellt. Erfolgt eine schriftliche Kündigung des Seminars beim AIW Unternehmensverband mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, fällt keine Teilnahmegebühr an. Bei einer Kündigung bis 10 Werktage vor Seminarbeginn fallen 50% der Seminargebühren an. Danach fällt die gesamte Seminargebühr an. Ein Fernbleiben vom Seminar gilt nicht als Kündigung. Eine Ersatzperson kann das Seminar antreten. Seminare können seitens des AIW Unternehmensverbandes abgesagt werden, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen oder sonstige Gründe die Durchführung eines Seminares nicht ermöglichen. Ein Schadenersatzanspruch kann gegen den AIW Unternehmensverband nur wegen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden.