Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 sind zentrale Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Kraft getreten – mit weitreichenden Auswirkungen auf viele Wirtschaftsbereiche. Betroffen sind unter anderem Webseiten, Onlineshops, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten- oder Geldautomaten), elektronische Geräte wie Smartphones und E-Book-Reader sowie Dienstleistungen wie Online-Banking oder E-Commerce-Angebote. Ziel ist es, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen und so die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
In unserem kompakten 30-minütigen Webinar gibt Ihnen Herr Dr. Stefan Bischoff, Rechtsanwalt der Kanzlei Wolter Hoppenberg, einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des BFSG. Erfahren Sie, ob Sie als Unternehmen betroffen sind, welche Pflichten gelten und wie mögliche Übergangsfristen genutzt werden können.
Recht.Einfach ++ Online-Format für Unternehmen ++ 30 Minuten Teams ++ Jeden 1. Freitag im Monat 12:30 Uhr
Im Rahmen des Online-Formates „Recht.Einfach“ werden in kompakten 30-minütigen Sitzungen jeden ersten Freitag im Monat niederschwellige und pragmatische Informationen zu wichtigen rechtlichen Themen vermittelt. Das Ziel ist es, Ihnen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices zur Verfügung zu stellen, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umsetzen zu können.
Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier an. Den Link erhalten Sie einen Tag vor dem Termin.
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