Änderungen im CBAM zum 01.01.2026
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Unternehmen in der EU, die emissionsintensive Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen eine Übergangsphase mit Berichtspflichten durchlaufen. In dieser müssen sie die direkten und indirekten CO₂-Emissionen der importierten Waren berechnen und melden. Zum 1. Januar 2026 endet die CBAM-Übergangsphase und es können neue Verpflichtungen auf die Unternehmen zukommen: Sie müssen evtl. CBAM-Zertifikate kaufen, um die CO₂-Differenz auszugleichen, den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders” beantragen und eine jährliche CBAM-Erklärung für das Vorjahr einreichen.
Gerd Laudwein (IHK Nord Westfalen) erklärt die Hintergründe und ordnet sie für Unternehmen ein. Wer ist betroffen? Was ändert sich zum 1. Januar 2026? Wie groß wird der Mehraufwand für Unternehmen? Erhalten Sie in kompakter Form einen Einblick und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen vorbereiten können.
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