Neues Gesetz zum Handelsregister verstößt gegen Datenschutzrecht

AIW reicht Beschwerde ein

22. Dezember 2022

Neues Gesetz zum Handelsregister verstößt gegen Datenschutzrecht – AIW reicht Beschwerde ein


Wussten Sie schon, dass seit dem 1. August 2022 der Abruf ALLER Inhalte beim Handelsregister aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister über das gemeinsame Registerportal KOSTENFREI und für JEDERMANN möglich ist? Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist nun keine Registrierung und auch kein Login mehr erforderlich.

Im Online-Handelsregister sind personenbezogene Daten abrufbar, die nach Auffassung des AIW Unternehmensverbandes schützenswert sind. Hierzu gehören Geburtsdaten von Personen (Gesellschafter, Geschäftsführer, etc.), Privatadressen (oft in Gesellschaftsverträgen enthalten) bis hin zu Originalunterschriften (ebenfalls in Gesellschaftsverträgen). Dass Gesellschafter und Geschäftsführungen genannt werden, ist durchaus richtig und nachvollziehbar. Dass diese aber auch mit den zuvor genannten, sensiblen personenbezogenen Daten zu finden sind und sogar Unterschriften veröffentlicht werden, verstößt nach Auffassung des AIW massiv gegen den Schutz der eigenen Daten.

Dass offensichtlich das Handelsregister technisch keine andere Lösung realisieren konnte, als die Freigabe des Portals für Jedermann und ohne Registrierung, kann nicht als Vorwand für die Offenlegung dieser persönlichen und schützenswerten Daten genommen werden.

AIW reicht Beschwerde ein: Stellvertretend für viele Gesellschafter und Gesellschafterinnen sowie Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen – deren Reaktion ebenfalls von Erstaunen und großem Missverständnis geprägt war – hat AIW-Geschäftsführer Andreas Brill im Namen des Verbandes eine Beschwerde eingereicht. Ebenfalls stellvertretend für die Schwesternverbände AAN „Aktive Unternehmen am Niederrhein“ und die WVS, Wirtschaftsvereinigung Steinfurt.

Wir sind davon überzeugt, dass wir auf einen gravierenden Missstand hinweisen, der für die Unternehmen nicht haltbar ist und in dieser Form nicht den heutigen Sicherheitsmaßstäben entspricht.

„Besonders erstaunlich ist dieses neue Gesetzt vor dem Hintergrund, dass gerade in Deutschland bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit mit dem Thema Datenschutz Verhinderungspolitik betrieben wird.“ so Andreas Brill.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!