Mitgliedsbeitrag

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Was kostet die Mitgliedschaft?

1. Ordentliche Mitgliedschaft
MitarbeitendePreis (€)
1 – 9650,00 €
10 – 291.000,00 €
30 – 491.800,00 €
50 – 992.100,00 €
100 – 2492.400,00 €
250 – 4993.000,00 €
500 – 9993.500,00 €
über 10004.200,00 €

Nahestehende Unternehmen gehören zu einer Unternehmensgruppe eines ordentlichen Mitglieds (hier als Erstmitglied bezeichnet). Sie zahlen keinen Beitrag, aber die Mitarbeiter werden beim ordentlichen Mitglied der Unternehmensgruppe mitgezählt. Nahestehende Unternehmen sind Mitglied ohne Stimm- und Wahlrecht.

Fördermitglieder sind gemeinnützige Unternehmen, wirtschaftliche Institutionen, Verbände und Vereine.

Städte, Gemeinden, Kreise

Das Beitragsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12..

Neu eintretende Mitglieder zahlen entsprechend den verbleibenden Monaten des Jahres den ersten Beitrag.

Mitarbeitendenzahl

Die Umrechnung der Mitarbeitendenzahl in Vollzeitäquivalente hat die Basis 40 Arbeitsstunden pro Woche. Es gelten folgende Faktoren:
Dauer/Art der Beschäftigung Faktor
Beschäftigte über 30 Stunden 1,00
Beschäftigte bis 30 Stunden 0,75
Beschäftigte bis 20 Stunden 0,50
Beschäftigte auf Minijob-Basis 0,30
Auszubildende 1,00
Ferner gilt: