Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag
Was kostet die Mitgliedschaft?
1. Ordentliche Mitgliedschaft
| Mitarbeitende | Beitrag / volles Jahr (netto) |
|---|---|
| 1 – 9 | 650,00 € |
| 10 – 29 | 1.000,00 € |
| 30 – 49 | 1.800,00 € |
| 50 – 99 | 2.100,00 € |
| 100 – 249 | 2.400,00 € |
| 250 – 499 | 3.000,00 € |
| 500 – 999 | 3.500,00 € |
| über 1000 | 4.200,00 € |
Das Beitragsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12..
Neu eintretende Mitglieder zahlen den ersten Beitrag entsprechend den verbleibenden Monaten des Jahres.
2. Nahestehendes Unternehmen
Nahestehende Unternehmen gehören zu einer Unternehmensgruppe eines ordentlichen Mitglieds (hier als Erstmitglied bezeichnet). Sie zahlen keinen Beitrag, aber die Mitarbeiter werden beim ordentlichen Mitglied der Unternehmensgruppe mitgezählt. Nahestehende Unternehmen sind Mitglied ohne Stimm- und Wahlrecht.
3. Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder sind gemeinnützige Unternehmen, wirtschaftliche Institutionen, Verbände und Vereine. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 650€ netto pro Jahr.
4. Beitragsfreie Mitgliedschaft
Städte, Gemeinden, Kreise
Mitarbeitendenzahl
Mitarbeitendenzahl
Die Umrechnung der Mitarbeitendenzahl in Vollzeitäquivalente hat die Basis 40 Arbeitsstunden pro Woche. Es gelten folgende Faktoren:
Ferner gilt:
| Dauer/Art der Beschäftigung | Faktor |
| Beschäftigte über 30 Stunden | 1,00 |
| Beschäftigte bis 30 Stunden | 0,75 |
| Beschäftigte bis 20 Stunden | 0,50 |
| Beschäftigte auf Minijob-Basis | 0,30 |
| Auszubildende | 1,00 |
- Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Beschäftigter zu zählen, wenn sie sozial-versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft wird.
- Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie am Stichtag beschäftigt waren.
- Ehrenamtliche werden nicht berücksichtigt.
- Auszubildende können, müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Inhaber/in ist kein/e Beschäftigte/r.