Mindestlohn – Gemeinsame Veranstaltung von WTG und AIW in Gronau

4. März 2015

Mindestlohn - Gemeinsame Veranstaltung von WTG und AIW in Gronau

Foto Mindestlohn

Gemeinsam mit Herrn Ulrich Helmich von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH konnten AIW-Vorstand Ingo Hoff und AIW-Geschäftsführer Horst Dreyer mehr als 50 Teilnehmer begrüßen.

Seit dem 01. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Danach hat jeder Arbeitnehmer, von einigen Ausnahmen abgesehen, einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 €. Gut für die Arbeitnehmer, doch welche Auswirkungen ergeben sich für die Arbeitgeber und die Unternehmen? Vor allem das Thema „Auftraggeberhaftung“ sorgte für große Irritation. Dazu AIW-Geschäftsführer Horst Dreyer: “Bisher wurden in der Öffentlichkeit lediglich Nebenkriegsschauplätze diskutiert. Aus meiner Sicht liegt in der Arbeitgeberhaftung der größte „Sprengstoff“ für die Unternehmen. Denn hier werden die Auftrag gebenden Unternehmen zu Kontrolleuren für die gesamte Wertschöpfungskette gemacht! Das scheint den wenigsten wirklich klar zu sein. Über den dadurch entstehenden bürokratischen Aufwand für die Unternehmen hinaus liegt die eigentliche Brisanz darin, dass sich die Unternehmen der Haftung nicht entziehen können. Das Risiko kann durch entsprechende Maßnahmen nur minimiert aber nicht eliminiert werden. Jeder Arbeitnehmer aus der Wertschöpfungskette, ganz gleich aus welchem Unternehmen, kann das Auftrag gebende Unternehmen auf Zahlung des Mindestlohns verklagen!“

Ausführliche Informationen dazu und einen umfassenden Überblick über alle Bereiche des Gesetzes erhielten die Teilnehmer durch den Referenten Norbert Fuhrmann, Geschäftsführer der I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH aus Rheinbach. Im Anschluss an den ca. 45-minütigen Vortrag hatten die Gäste die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit dem Referenten zu diskutieren.