Hat sich (FAST) erledigt: Neuregelung für verkaufsoffene Sonntage

31. August 2017

Hat sich (FAST) erledigt: Neuregelung für verkaufsoffene Sonntage

Auch im Kreis Borken sind zahlreiche Kommunen gezwungen, sich mit dem Thema verkaufsoffene Sonn- und Feiertage intensiv auseinanderzusetzen.
Ver.di hatte einige Städte verklagt und anderen mit einem Rechtsstreit gedroht. Die Städte sollten neue Reglungen erlassen, die teilweise mit willkürlich gewählten Faktoren wie beispielsweise der maximalen Entfernung zum Veranstaltungsort zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen im Einzelhandel geführt hätten. Gerade auch im Wettbewerb zum immer stärker werdenden Onlinehandel und der Nähe zu den Niederlanden, wo es keine entsprechende Einschränkung gibt, schränken solche Verbote die Chancen des örtlichen Einzelhandels deutlich ein.

Der AIW hat in dieser Sache das Gespräch mit den Landespolitikern gesucht und bereits eine Petition zum Ladenöffnungszeitengesetzt erarbeitet, um schnellstmöglich eine Klarstellung der Regelungen zu erreichen.

Das hat sich jetzt (fast) erledigt, denn am Dienstag wurde im NRW Kabinett die Vorlage für das „Entfesselungsgesetz“ verabschiedet und damit unter anderem die Grundlage geschaffen, das Ladenöffnungsgesetz neu zu definieren.
Dabei soll zukünftig gelten:

Die Neuregelung schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Kunden, Handel, Kommunen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Zukunft sollen die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht, die Öffnungszeiten an Samstagen nicht mehr begrenzt werden (sechs Mal 24 Stunden). Innerhalb einer Gemeinde dürfen zukünftig 16 (statt bisher elf) Sonntage freigegeben werden.

Die derzeit noch geltende Regelung ist durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen für alle Beteiligten kaum noch zu handhaben. Allein in den vergangenen zwei Jahren haben die Gerichte für mehr als 70 Kommunen im Land bereits festgesetzte verkaufsoffene Sonn- und Feiertage untersagt. Die Landesregierung will die Sonntagsöffnung verfassungsrechtlich absichern und das öffentliche Interesse daran besser dokumentieren. Künftig können neben örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Anlässen die verkaufsoffenen Sonntage auch folgenden Zielen dienen: 

> Belebung der Innenstädte
> Herstellung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandels
> Erhalt ortsnaher Versorgungsstrukturen (v.a. im ländlichen Raum)
> Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort für Bürger und Unternehmen

Quelle: Pressemitteilung Landesregierung NRW

Die Landesregierung hofft, spätestens Anfang 2018 den Gesetzgebungsprozess beendet und damit Klarheit für den örtlichen Einzelhandel geschaffen zu haben.