Corona Auswirkungen im Grenzgebiet

EUREGIO informiert

30. März 2020

Guten Tag alle zusammen,

in der vergangenen Woche erhielt GrensInfoPunkt EUREGIO viele Fragen zu den Auswirkungen der jüngsten Corona-Maßnahmen für Grenzgänger und Unternehmer in unserer Region. Die Nachrichten und Veränderungen treffen in schneller Folge ein. Hinter den Kulissen arbeiten die GrensInfoPunkte (NL – DE – BE) aktiv und viel zusammen, um den neuesten Stand der Dinge und die Auswirkungen auf unsere Regionen klar zu vermitteln. Wir möchten Sie auf die Website der GrenzInfoPunkte verweisen: https://grenzinfo.eu/informationen/arbeiten-im-nachbarland/coronavirus-und-grenzgaenger/aktuelle-corona-entwicklungen-in-deutschland/und unsere GIP EUREGIO-Regionalseite: https://grenzinfo.eu/eur.

Für Unternehmer und Soloselbständige (ZZPer, Zelfstandigen zonder personeel), die in unserer Region tätig sind, kommt zu dem internationalen Aspekt noch hinzu, dass sie oft keine Kunden mehr haben und sich mit einem Wohnort im Nachbarland konfrontiert sehen. Oder sie wohnen in Deutschland  und üben ihre Geschäftstätigkeit in Enschede, Winterswijk oder Hardenberg aus.  Aber auch der umgekehrte Fall kommt vor: Sie wohnen in den Niederlanden und ihr Unternehmen befindet sich z.B. in Gronau oder im Landkreis Grafschaft Bentheim. Ggfls. sind sie auch von Laufkundschaft aus den Niederlanden abhängig.

Dies schafft eine große Unsicherheit und hat enorme finanzielle Konsequenzen für viele Unternehmer und Selbständige in unserer Region. Sowohl die niederländische als auch die deutsche Regierung haben Notfallmaßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten ausgearbeitet. Diese sind aber noch nicht auf die grenzüberschreitenden Besonderheiten zugeschnitten.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es in den Niederlanden die NOV (Noodmaatregel Overbrugging voor Werkbehoud), in Deutschland die Möglichkeit, Kurzarbeit über die Agentur für Arbeit anzumelden. Für selbständige Unternehmer gibt es derzeit keine Klarheit. Das Tozo-Programm (Tijdelijke overbruggingsregeling zelfstandig ondernemers) in den Niederlanden beispielsweise ist für in Deutschland lebende Unternehmer/Selbstständige (noch) nicht verfügbar. In Deutschland wird für Unternehmer diskutiert, ob die Beurteilungskriterien für die Kapitalprüfung über das SGBII-System großzügiger gehandhabt werden und ob auch Selbständige davon Gebrauch machen könnten (s. auch: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020).

Am 26.03.2020 fand im niederländischen Parlament eine Plenarsitzung statt, auf der diese Notfallpakete, Themen und Fragen diskutiert werden. Diese Fragen sind (auch von uns) gestellt worden und werden dann hoffentlich mit einer Lösung für die betroffenen Personen beantwortet.

Sobald mehr Informationen verfügbar sind, werden diese über die oben genannte Website mitgeteilt. In der Zwischenzeit sind die Kollegen Sonja Adamsky, Coen van Dijk und Herman Lammers vom Home-Office aus erreichbar und setzen sich dafür ein, den GIP-Service so gut wie möglich fortzuführen. Wegen der eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit wird empfohlen, den Kunden hauptsächlich über das Kundenkontaktformular zu kontaktieren: https://grenzinfo.eu/eur/anfrage/

Die Sprechstunden vor Ort in Rathäusern usw. finden bis auf Weiteres nicht statt.

Wir wünschen Ihnen in dieser Zeit vor allem viel Gesundheit und trotz allem viel  Erfolg in der kommenden Zeit. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lassen Sie es uns gerne wissen.

Im Namen vom Team GIP EUREGIO,

Linda Blom

Arbeidsmarkt / Arbeitsmarkt
Projektleiterin / Projectleider
L.Blom@euregio.eu
www.euregio.eu