Datenschutz & Handelsregister

Wie können Unternehmen ihre Daten schützen?!

9. März 2023

Das Handelsregister hat im August 2022 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) den Abruf aller Registerinhalte beim Handelsregister aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister über das gemeinsame Registerportal kostenfrei und für jede Person freigegeben. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Wieso betrifft das Sie und Ihr Unternehmen?

Wie wir bei Stichproben festgestellt haben, sind im Handelsregister und damit auch im Online-Register oft Unterlagen mit persönlichen Daten zu sehen. Das geht über Geburtsdaten, Privatanschriften bis hin zu Originalunterschriften unter Gesellschaftsverträgen. Das kann zu einem Missbrauch dieser Daten führen. Erste Fälle wurden bereits registriert.

Auch von Ihnen könnten persönliche Daten öffentlich zugänglich sein. Sie sollten im eigenen Interesse die beim Registergericht hinterlegten Unterlagen prüfen. Rufen Sie dazu über http://www.handelsregister.de Ihre Daten ab. > Keine persönlichen Daten einsehbar? Sehr gut.

ABER falls doch, so haben Sie den Anspruch auf den Austausch der Dokumente, nachdem das BJM eine Änderung in § 9 HRV vorgenommen hat. Zwar sind für die Handelsregister die Justizministerien der Länder zuständig, aber es ist davon auszugehen, dass diese Anweisung des Bundesjustizministeriums zeitnah umgesetzt wird.

Beauftragen Sie Ihren Notar, die kritischen Dokumente gegen neutralisierte Dokumente auszutauschen. Danach sollte allerdings noch einmal geprüft werden, ob die alten Dokumente damit wirklich nicht mehr einsehbar sind. Leider bleiben damit wieder einmal Kosten und Aufwand bei den Unternehmen hängen.

Datenschutz ist in Deutschland sehr hoch aufgehängt. Für ein Foto im Kindergarten sind Datenschutzerklärungen auszufüllen, die Liste mit Geburtstagen im Verein verstößt schon gegen das Datenschutzgesetz – aber die Daten von Unternehmerinnen und Unternehmen fallen offensichtlich nicht darunter.

Das war auch ein Grund, in Absprache mit unseren Kollegenvereinen WVS Steinfurt und AAN „Aktive Unternehmen am Niederrhein“, eine Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz Nordrhein-Westfalen einzureichen. Diese wurde auch umfangreich beantwortet, dabei aber wiederum die Verantwortung auf die jeweiligen Registergerichte abgewälzt.

Wir überlegen aktuell, ob wir exemplarisch eine Beschwerde bei einem Registergericht einreichen, wohlwissend, dass wir damit voraussichtlich keine Änderung der Praxis der Veröffentlichung erreichen. Aber wir wollen auf der anderen Seite die politisch Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass auch wir als Unternehmer und Unternehmerinnen einen Anspruch auf den Schutz unserer Daten haben sollten.

Zu Ihrer Kenntnisnahme finden Sie hier die Antwort der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW:
Antwort Landesdatenschutzbeauftragte