Anmeldung öffnet am 10.08.2026
„Sympathisch und kompetent“ – Moderne Umgangsformen in der Berufswelt
Gute Umgangsformen sind eine wichtige Voraussetzung für den persönlichen und beruflichen Erfolg. Sie stärken das Selbstbewusstsein und fördern den Einstieg ins Berufsleben und den Aufstieg auf der Karriereleiter. Sie erlernen, wie sie das eigene Unternehmen nach innen und außen positiv repräsentieren und auch in ungewohnten oder schwierigen Situationen souverän bleiben.
Inhalte:
> Nonverbale Kommunikation: Körpersprache, Gestik und Mimik
> Der erste Eindruck macht’s – Blickkontakt-Distanzzone
> Erscheinungsbild und Dresscode: Das passende Outfit/Branchenabhängig
> Der höfliche Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und untereinander
> Begrüßen und Grüßen: Korrektes Anreden, unter Beachtung der Hierarchien
> Souveräne Umgangsformen
> Regeln in der Gesprächsführung (Eröffnung, Zuhören, Small Talk, Beendigung)
> Positive Ausstrahlung im Kundenkontakt
> Praxisübungen mit Videofeedback
Konditionen je Trainingstag
Für Mitglieder des AIW: 195,- € pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Für Nicht-Mitglieder des AIW: 295,- € pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Mittagsimbiss und Getränke sind im Preis enthalten.
Melden Sie Ihre Auszubildenden schnell an. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer pro Seminar begrenzt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahmegebühr wird nach Ablauf des Seminars in Rechnung gestellt. Erfolgt eine schriftliche Kündigung des Seminars beim AIW Unternehmensverband mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, fällt keine Teilnahmegebühr an. Danach fällt die gesamte Seminargebühr an. Ein Fernbleiben vom Seminar gilt nicht als Kündigung. Eine Ersatzperson kann das Seminar antreten. Seminare können seitens des AIW Unternehmensverbandes abgesagt werden, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen oder sonstige Gründe die Durchführung eines Seminares nicht ermöglichen. Ein Schadenersatzanspruch kann gegen den AIW Unternehmensverband nur wegen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden.