Zum 1. Januar 2026 tritt der neue § 75a GO NRW in Kraft, und das kommunale Vergaberecht wird grundlegend neu gestaltet. Die Neuregelung bedeutet für die Praxis einen tiefen Einschnitt und bringt umfassende Veränderungen mit sich.
Um Ihnen aktuelle und praxisrelevante Informationen zu den neuen Regelungen zu bieten und gezielt auf die Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen eingehen zu können, lädt die Stadt Borken und der AIW Unternehmensverband Sie herzlich ein, sich frühzeitig über die komplett neuen Anforderungen und Chancen im Rahmen des reformierten Vergaberechts zu informieren. Das neue § 75a GO NRW schreibt künftig vor, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge rechtmäßig, transparent und digital vergeben. Dabei stehen Themen wie Nachhaltigkeit, regionale Wertschöpfung und Vereinfachung der Verfahren stärker im Mittelpunkt.
Als kompetenter Ansprechpartner steht u. a. Norbert Nießing, Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Borken, zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.
Bei der Veranstaltung erwarten Sie unter anderem:
- Einblicke in die neuen Vergabeverfahren nach § 75a GO NRW
 - Klare Informationen zu Teilnahmebedingungen und Ausschreibungskanälen
 - Vergleichende Perspektiven aus der kommunalen Praxis
 - Offene Diskussionsrunde
 
Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich wertvolle Einblicke in die Neugestaltung der öffentlichen Beschaffung!