Expertenrunde zur aktuelle Quarantäne- und Testverordnung
– Online Veranstaltung des AIW wird gut angenommen
Beim gestrigen Infomeeting schalteten sich mehr als 80 Interessierte Unternehmer*innen ein, um Antworten auf die zahlreichen brennenden Fragen zur Umsetzung und Einhaltung der Quarantäne- und Testverordnung zu erhalten. Unsere Experten konnten mit zahlreichen Tipps, Hinweisen, aber auch deutlichen Warnungen klar machen, worauf es im Einzelnen ankommt.
„Wir beraten gerne“ lautete das Angebot aus dem Fachbereich Gesundheit im Kreis Borken von Dr. Francis Abele-Haupts, Leiterin des Infektionsschutzes & Michael Heistermann, Fachbereichsleiter Gesundheit. Auf die Frage, wie Lüftungssysteme zu bewerten sind, meinte Frau Dr. Abele-Haupt, dass diese dazu beitragen, dass ein Schutz gegeben ist, aber es komme auf die regelmäßige Wartung an und die müsse öfter als alle zwei Jahre stattfinden.
Auch sprach sie eine deutliche Warnung aus, dass man nicht sicher sein könne, dass auch bei Einhalten der allgemeinen Regelungen in Großraumbüros keine Gefahr lauert. Schwierig sind nach wie vor Treffpunkte wie die Kaffeeküchen oder Raucherecke! Auf die Frage, wie geht man denn genau vor, wenn ein Mitarbeiter im Unternehmen per Schnelltest positiv getestet wird? Die sofortige Isolation sei das A und O. Dann müsse die direkte Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgen, für den man zunächst den Hausarzt ansprechen müsse. Notfalls kann man sich auch bei der Hotline des Gesundheitsamtes melden.
Michael Heistermann betonte, dass man die Mitarbeiter sensibilisieren müsse, die regelmäßig mit Kollegen in Firmenfahrzeugen unterwegs sind. Es sei unbedingt ein Mundschutz zu tragen! Dazu ergänzte unsere Arbeitsschutzexpertin Helke Sievers, S-I-B Ingenieurgesellschaft mbH, dass die Verordnung dazu ganz konkrete Regelungen für das Verhalten in Fahrzeugen bietet.
Auch kam eine Frage auf, ob derzeit Workshops oder Treffen mit Anwesenheit überhaupt erlaubt sind? Nur, so die Experten, wenn es ‚absolut notwendig‘ ist, und dann auch nur unter Einhaltung strengster Maßnahmen, ergänzt durch ein Hygienekonzepts, das vorab eingereicht und geprüft werden muss. Hier gab Helke Sievers den Tipp, die Gruppe so klein wie möglich zu halten, denn im Ernstfall müssten ggf. alle aus der Gruppe in Quarantäne. Und man habe die schriftliche Dokumentation vorab zu beachten.
Ein weiterer Tipp von Frau Sievers bezog sich auf die Testpflicht für Unternehmen. Wenn Sie eine Vereinbarung mit einer externen Teststelle die Durchführung der Testung der Mitarbeiter machen, können Sie sich so absichern.
Wir hoffen, dass wir damit einige offene Fragen beantworten und Ihnen eine kleine Hilfestellung geben konnten.
Ihr AIW