Aufhebung des „Privacy Shield“!

– Was dürfen Unternehmen jetzt noch?
Interessengruppe Datenschutzbeauftragte

Datum

26.08.2020
Von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Ort

AIW Unternehmensverband
Industriestr. 4-6
48703 Stadtlohn

Aufhebung des „Privacy Shield“! – Was dürfen Unternehmen jetzt noch?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den 2016 geschlossenen Deal zwischen der EU und den USA gekippt. Die Aufhebung des „Privacy Shield“ hat eine transatlantische Datenkrise ausgelöst, deren Ausmaß momentan noch nicht richtig einzuschätzen ist. Begründet wird die Entscheidung in Luxemburg damit, dass die US-Geheimdienste praktisch ungehemmt auf Daten von EU-Bürgern zugreifen könnten und damit der Datenschutz in keiner Weise gewährleistet ist.

Damit werden alle Transaktionen mit den großen amerikanischen Tech-Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Dropbox & Co. als unsicher eingestuft. Unzählige Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks stehen jetzt vor der großen Frage: Was ist noch erlaubt und was nicht? Solange diese Frage nicht abschließend geklärt ist, bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Einsatz folgender Dienste mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig:

  • Office 365 / Microsoft 365 (einschl. Teams, SharePoint Online, Azure)
  • Amazon AWS
  • Google G-Suite
  • Google Analytics
  • Zoom
  • Vimeo
  • You Tube
  • HubSpot

Weiterhin ist anzumerken, dass Firmenpräsenzen in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, Linkedin) ebenfalls unzulässig sein dürften.

Im Rahmen des nächsten Treffens der Interessengruppe Datenschutzbeauftragte möchten wir über die offenen Fragen diskutieren und mögliche Lösungen und Handlungsempfehlungen entwickeln.

  • Was genau bedeutet das Urteil in der unternehmerischen Praxis?
  • Welche Dienste sind unbedenklich und können weiterhin genutzt werden und welche nicht?
  • Welche rechtlichen Schritte müssen eingeleitet werden, um abgesichert zu sein?

Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion und freuen uns auf ein Wiedersehen! Gerne erweitern wir die Gruppe um weitere interessierte Datenschützer oder Verantwortliche.

Da es sich um eine Präsenzveranstaltung unter Einhaltung der Hygienevorschriften handelt ist die Anzahl der Plätze begrenzt.

Ihr AIW

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