Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt weiter – und damit sind auch potentiell immer mehr Betriebe davon betroffen, dass Mitarbeiter an dem Virus erkranken oder in Quarantäne müssen, weil es einen Corona-Verdacht – beispielsweise durch eine erkrankte direkte Kontaktperson – gibt. Was aber tun, wenn dieser Fall eintritt? Wie gestaltet sich der Prozess der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz? Was muss gegebenenfalls im Betrieb beachtet werden? Wie sieht darüber hinaus die arbeitsrechtliche Seite aus? Darüber möchten wir Sie in unserem Webinar am Freitag informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Referenten:
Elisabeth Gerdes | Gesundheitsamt Kreis Coesfeld: Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bei Quarantäne oder Erkrankung am Corona-Virus
Julia Laarmann | Kanzlei Lausten Laarmann Nagel Wering, Ascheberg Arbeitsrechtliche Hinweise bei Mitarbeitern, die in Quarantäne oder am Corona-Virus erkrankt sind
Der Zugang zum Webinar erfolgt unter https://zoom.us/j/479882714
Eine Registrierung nicht erforderlich. Es muss lediglich ein Name und eine Mailadresse angegeben werden. Für mobile Endgeräte gibt es die Möglichkeit, die App ZOOM Cloud Meetings herunterzuladen. Nach den Informationen der Referenten gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Das Webinar findet in Kooperation mit folgenden Partnern statt: