Fortbildung: Lohnpfändung und Lohnabtreteung

Datum

17.01.2017
Von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort:  AIW Unternehmensverband, Vredener Straße 119, 48703 Stadtlohn

 

Sehr geehrte Daamen und Herren,

als Personalverantwortliche werden Sie das Thema Lohnpfändungen und Lohnabtretungen kennen.

Aber sind die Forderungen an Ihre Mitarbeiter/in rechtmäßig?

Wie wird der pfändbare Betrag korrekt berechnet? Hierzu gehören beispielsweise die Berücksichtigung von unterhaltspflichtigen Personen oder von unpfändbaren Gehaltsbestandteilen.

Wie kann ich das Unternehmen vor Regressforderungen schützen?

Aber wie kann ich auch dem betroffenen Arbeitnehmer/in helfen und damit seine Leistungsfähigkeit für das Unternehmen erhalten?

Rechtsanwalt Frank Lackmann von der FZ Schuldnerberatung im Lande Bremen e. V.referiert auf Einladung der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V. und dem AIW Unternehmensverband.

Das Seminar bietet einen Überblick über das Lohnpfändungsrecht (inkl. Lohnabtretung) und führt in die aktuelle Rechtsprechung ein.
Die Themen im Einzelnen:

• Pfändung, Einziehung, Überweisung, Abtretung und Aufrechnung: Wer macht was?

• Voraussetzungen und Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

• (Lohn-) Abtretung, Vorpfändung

• Gewöhnliche Pfändung und Unterhaltspfändung

• Berechnung des pfändbaren Betrags für bevorrechtigte und nichtbevorrechtigte Gläubiger

• Rang von Pfändung, Einziehung, Überweisung, Abtretung, Aufrechterhaltung

• Spezielle Sachverhalte (z. B. betriebliche Altersvorsorge (bAV), VWL, „Riester-Rente“, Sachbezug)

• Abwicklung von Pfändungen nach der Nettomethode

• Aktuelle Rechtsprechung
Bitte bringen Sie aktuelle Texte des BGB, der ZPO und der InsO mit.
Das Seminar ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen Gründen auf 20 Personen beschränkt (max. 2 Personen pro Unternehmen).

 

Ihr

Andreas Brill

Geschäftsführer

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